| Nützliche Informationen für unsere Kunden |
| Verhaltensweise des Kunden im Schadensfall | ||||||||||
| >> bei vorhandener Kraftfahrt-Haftpflicht-Versicherung | ||||||||||
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| >> bei vorhandener Kraftfahrt-Unfall-Versicherung | ||||||||||
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| >> bei vorhandener Kraftfahrt-Kasko-Versicherung | ||||||||||
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| Wann ist ein Kfz-Sachverständiger zu beauftragen? | ||||||||||
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| Neues Schadenrecht Umsatzsteuer Rückerstattung | ||||||||||
| Erhebliche Änderungen hat es neben den Haftungsmaßstäben im Straßenverkehrsgesetz auch beim Schadensersatzrecht gegeben. Diese Änderungen wirken sich allerdings in der Regel für Gewerbetreibende, wie Taxifahrer nicht so dramatisch aus, wie dies gemeinhin wahrgenommen wird. Hier hat sich die Versicherungswirtschaft durchgesetzt, anders als im reinen Haftungsrecht. So wird bei Unfällen nach dem 01.08.2002, wo der Geschädigte über Gutachten, also „fiktiv“ abrechnet, der Betrag der Mehrwertsteuer, der im Gutachten mitkalkuliert worden ist, nicht mehr erstattet. Eine Erstattung der Mehrwertsteuer kommt hier nur in Betracht (§ 249 BGB) wenn und soweit die Umsatzsteuer tatsächlich angefallen ist. Hier ist für erhebliche Verwirrung gesorgt. Den Geschädigten droht hier eine erhebliche Kürzung ihrer Ansprüche. Zunächst wird in vielen Fällen ja lediglich über das Gutachten abgerechnet, das Geld wird von der Versicherung kassiert und erst später wird dann eine Reparatur ganz oder teilweise durchgeführt. Die Haftpflichtversicherer werden kaum den Geschädigten darauf aufmerksam machen, dass etwa für eine Teilreparatur die später erfolgt, soweit er Rechnungsbelege für Fahrzeugersatzteile z.B. nachweisen kann, er die Mehrwertsteuer auf diese Rechnungsbeträge nachträglich noch erhalten kann. Es ist also den Geschädigten noch mehr als bisher zu raten sich bei der Durchsetzung ihrer Schadensersatzansprüche der Hilfe von verkehrsrechtlich spezialisierten Rechtsanwälten zu bedienen. Problematisch wird diese fehlende oder nur teilweise Umsatzsteuererstattung etwa auch bei Totalschäden. Hier kann unter Umständen höherer Schadenersatz erlangt werden, wenn beim zu erwerbenden Fahrzeug die Mehrwertsteuer angefallen ist. Ein wohl erwünschter Nebeneffekt dieser Gesetzesänderung könnte sein, dass dadurch den „Hinterhofwerkstätten“ oder „Freundschaftsreparaturen“ wo auch ohne Rechnung gearbeitet wird, Kundschaft entzogen werden soll und die Reparatur in einer Fachwerkstatt mit ordnungsgemäßer Rechnungsstellung wieder interessanter werden kann. Diese Gesetzesänderung jedenfalls berührt Taxiunternehmer relativ wenig, da sie ohnehin auch bisher schon nur Nettobeträge erhalten haben, es sei denn, sie sind über die sogenannte 1%-Regelung zur teilweisen privaten Nutzung ihres Fahrzeugs nur zum hälftigen Mehrwertsteuerabzug berechtigt. Dann wiederum kann dieser hälftige Mehrwertsteuerbetrag von der Versicherung eingefordert werden. Dies allerdings wiederum nur dann, wenn der Anfall der Mehrwertsteuer, also etwa der Kauf von Ersatzteilen zur Unfallreparatur nachgewiesen ist. Wer nun allerdings sein Fahrzeug komplett gegen Rechnung reparieren lässt und diese Rechnung dann der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners vorlegt, wenn die Rechnung immer noch niedriger ist als der Gutachtensbetrag, der erhält nicht die Mehrwertsteuer auf den kalkulierten Reparaturbetrag im Gutachten, sondern lediglich den insgesamt niedrigeren Betrag der Reparaturrechnung. | ||||||||||
| Versicherung, wann zahlt sie bei Sturmschäden? | ||||||||||
| Versicherungen, die
von eingedrückten Fensterscheiben bis zu Schäden durch Astbruch,
alles abdeckt, gibt es nicht. Für alle entstehenden Schadensfälle
sind meist unterschiedliche Versicherungen notwendig. Auch die Sturmstärke
spielt dabei eine Rolle. Ein Sturm ist laut Versicherungsbedingungen eine Luftbewegung von mindestens Windstärke 8. Windgeschwindigkeit von 62 - 74 km/h, bei Werten unter dieser Windstärke läuft nichts. Welche Versicherung regelt welche Schäden? Die Wohngebäudeversicherung ist für abgedeckte Dächer oder Verwüstungen durch umgefallene Bäume zuständig. Diese übernimmt auch Folgeschäden wenn durch zu Bruch gegangene Fenster Regenwasser eindringt und dadurch Schäden in der Wohnung auftreten. Nebengebäude wie Garagen müssen zusätzlich versichert werden. Werden Teile der Wohnungseinrichtung durch Sturm zerstört, ist die Hausratversicherung zuständig. Tritt der Schaden durch alte oder morsche Äste auf, muß die private Haftpflichtversicherung für den Schaden aufkommen. Für Sturmschäden an Autos ist die Teilkasko-Versicherung zuständig. Für die durch Sturm beeinflussten Fahrfehler und damit verbundenen Schäden am eigenen Auto ist nur die Vollkaskoversicherung zuständig. |
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| Versicherungen | ||||||||||
| Seit dem 1.10.01 kann sich
jeder, der Ärger mit seiner Versicheurng hat, an eine unabhängige Schlichtungstelle
der Versicherungswirtschaft wenden. Dies Schlichtungsstelle ist kostenlos. Für Beschwerden gelten bestimmte Voraussetzungen die in der Verfahrenordnung des Ombudsmanns genannt werden. Der Beschwerdegegenstand darf dabei nicht bereits gerichtlich verhandelt worden sein. Der Ombudsmann beschäftigt sich erst mit der Beschwerde, wenn der Kunde dem Versicherungsunternehmen Gelegenheit gegeben hat, der Beschwerde innerhalb vo 6 Wochen abzuhelfen. Wenn sich der Beschwerdeführer bereits vorher beim Bundesaufsichtsamt für das Versicherungswesen beschwert hat, beschäftigt sich der Ombudsmann erst mit der Beschwerde, wenn das Beschwerdeverfahren des Bundesaufsichtsamtes abgeschlossen ist. Die Anschrift des Ombudsmannes lautet: Versicherungsombudsmann e.V. Postfach 080632 Telefon: 01804 / 224424 Fax: 01804 / 224425 E-Mail: beschwerde@versicherungsombudsmann.de |
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| Diebstahl im Urlaub sofort zur Anzeige bringen! | ||||||||||
| Wer am Urlausort bei Diebstahl auf eine Anzeige bei der dortigen Polizei verzichtet, verliert seinen Versicherungsschutz. So das Amtsgericht Köln (AZ.: 118 c 109/99) | ||||||||||
| Gerüst am Haus? Sofort die Hausratversicherung verständigen | ||||||||||
| Bei einem Gerüst am Haus erhöht sich die Einbruchsgefahr. Daher ist mit einer unverzüglichen Meldung die Hausratversicherung in Kenntnis zu setzen. Die Versicherung bestätigt die Meldung und weist auf die vereinbarten Sicherungsvorschriften hin. Wer die Versicherung nicht informiert verliert unter Umständen seinen Versicherungsschutz. Diese Meldepflicht gilt nicht nur für Vermieter sondern auch für Mieter. | ||||||||||